Abfällige Äußerungen
Elsa Conrad
Else Conrad wurde 1887 in Berlin geboren. Als offen homosexuell Lebende betrieb sie in Berlin das Tanzlokal und bekannte Lesbierinnentreff “Monbijou des Westens”.
Nach den rassistischen Kriterien der Nationalsozialisten war sie “Halbjüdin”. Am 1. Januar 1937 wird sie in das KZ Moringen eingeliefert. Sie war auf Grund ihres Jüdischseins und ihrer Homosexualität in “Schutzhaft” genommen worden, nachdem sie bereits eine fünfzehnmonatige Gefängnisstrafe wegen “Beschimpfung von Regierungsmitgliedern” abgebüßt hatte. Sie war denunziert worden, sich über eine angebliche homosexuelle Beziehung von Hitler und Hess ausgelassen zu haben. Außerdem habe sie geäußert, dass sie das Erbrechen bekomme, wenn sie das “Horst-Wessel-Lied” höre.
Diese Denunziation reicht für eine Verurteilung zu fünfzehn Monaten Gefängnis, ihr Jüdisch- und Lesbe-sein für die Schutzhaft. Ihr wird zur Auflage gemacht aus Deutschland zu emigrieren. Das wiederum wird ihr zunächst unmöglich gemacht, da sie einen Reisepass benötigt. Er kommt nicht rechtzeitig, die Schiffspassage nach Ostafrika verfällt.
Es erging Else Conrad wie vielen Emigrationswilligen: Zum einen hinausgedrängt, zum anderen in allen notwendigen Schritten behindert und schließlich noch durch die sogenannte “Reichsfluchtsteuer” und andere Sonderabgaben ausgeplündert. Selbst KZ-Direktor Krack setzte sich in einem Brief an die Gestapo dafür ein, den Fall zügig zu bearbeiten, damit sie nun eine neue Schiffspassage Ende November antreten könne. Sie wurde aber erst Ende Januar 1938 entlassen. Ob es ihr noch gelungen ist Deutschland zu verlassen oder ob sie deportiert worden ist, ist lange nicht bekannt.

